Alleinverkäufer
Der Begriff "Monopol" kommt aus dem Griechischen. Übersetzt heißt das Wort "Vorrecht", "alleiniger Anspruch " und „Alleinverkauf“. Von einem "Monopol" spricht man also, wenn ein Händler, ein Unternehmen oder Hersteller als alleiniger Verkäufer einer Ware oder einer Dienstleistung auftritt. Der Verkäufer hat dann ein Monopol. Damit verfügt der Alleinverkäufer über eine große Macht.
Wenn es nur einen Fahrradhändler gäbe...
Nehmen wir an, es gäbe im ganzen Land nur eine Firma, die Fahrräder verkauft. Diese könnte die Preise für Fahrräder frei bestimmen. Sie müsste keine Konkurrenz fürchten. Weil die Gefahr besteht, dass eine solche Monopolstellung ausgenutzt wird, gibt es in Deutschland gesetzliche Bestimmungen dagegen. Aber es gibt auch Monopole, die gewollt sind. In manchen Fällen will man nämlich ausdrücklich, dass es nur eine Person oder nur eine Institution gibt, die bestimmen kann.
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