Durchsuchung der Wohnung
Im Krimi sieht man es manchmal: An der Tür eines Verdächtigen klingeln die Polizeikommissare. Sie wollen Beweise für eine Straftat finden. Die Kommissare weisen darauf hin, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Sie haben damit das Recht, die Wohnung zu betreten und sie zu durchsuchen.
Eingriff in ein Grundrecht
Es muss gute Gründe geben
Wenn ein Verdacht besteht, dass zum Beispiel jemand zuhause Beweise für eine Straftat versteckt, kann das ein Grund sein, um in das Grundrecht "einzugreifen". Dann kann die Polizei das Recht haben, die Wohnung eines Menschen zu durchsuchen. Weil die Achtung von Grundrechten in einem Rechtsstaat besonders wichtig ist, muss es sehr gute Gründe geben, wenn die Polizei sich Zugang zu einer Wohnung verschafft.
Anordnung durch einen Richter
Die Gründe für eine Durchsuchung prüft eine Richterin oder ein Richter. Wenn der Richter sie für ausreichend hält, ordnet er einen Durchsuchungsbeschluss an. Erst dann kann die Polizei die Wohnung des Verdächtigen durchsuchen.
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