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Mittwoch, 19. August
Urteil im Auschwitz-Prozess, 1965

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Dezember 1964: Mitglieder des Gerichts stehen im Konzentrationslager Auschwitz, Polen

Mitglieder des Gerichts im Auschwitz-Prozess besuchen im Dezember 1964 das Vernichtungslager Auschwitz in Polen.

Heute vor 61 Jahren ging der sogenannte Auschwitz-Prozess mit der Urteilsverkündung zu Ende. Es war der größte Prozess gegen Massenmörder in der deutschen Geschichte.

Massenmord im Vernichtungslager

20 Monate lang wurde in Frankfurt am Main gegen 20 Verbrecher der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland verhandelt. Die Männer waren angeklagt, 2279 Menschen im Konzentrationslager Auschwitz ermordet zu haben. Fünf Jahre lang hatten die Staatsanwälte ermittelt, mehr als 350 Zeuginnen und Zeugen wurden gehört.

Strafen für die Täter

Die Angeklagten zeigten kaum Reue. Sie redeten sich darauf heraus, auf Befehl gehandelt zu haben: Nur die Vorschriften wollten sie erfüllt haben. Mitleid mit den Opfern oder gar Bedauern äußerte während des Prozesses kaum jemand. Sechsmal wurde eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verhängt. Elf Wärter erhielten Haftstrafen zwischen 14 und drei Jahren.

Auf einer Landkarte ist vermerkt, wo sich die Konzentrationslager während der nationalsozialistischen Herrschaft befanden.

Die Karte zeigt die Konzentrationslager in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur.

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