Heute vor 33 Jahren, am 20. Juni 1991, beschloss der Deutsche Bundestag, dass das Parlament und die Regierung von Bonn nach Berlin umziehen sollen. Diesen Beschluss nennt man Hauptstadtbeschluss. Dieser Begriff ist jedoch irreführend, weil Berlin bereits 1990 mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden war.
Infolge der Teilung Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg hatte es zwei deutsche Hauptstädte gegeben. Die Stadt Bonn war Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland und Ost-Berlin Hauptstadt und Regierungssitz der DDR.
Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten wurde die ebenfalls wiedervereinte Stadt Berlin gemäß dem Einigungsvertrag zur Hauptstadt von ganz Deutschland ernannt. Unter den Politikern kam es aber trotzdem zu einem großen Streit. Ein Teil der Politiker/innen wollte, dass die neue Hauptstadt Berlin ebenfalls Sitz des Parlaments und der Regierung werden sollte. Der andere Teil war dagegen und wollte, dass Regierung und Parlament weiterhin in Bonn bleiben.
Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag mit einer knappen Mehrheit von 338 zu 320 Stimmen, dass das deutsche Parlament und die Regierung von Bonn nach Berlin umziehen sollten.
Den Umzug von Regierung und Parlament nach Berlin regelte das sogenannte Berlin/Bonn-Gesetz. Bevor die Arbeit in Berlin aufgenommen werden konnte, mussten zunächst noch viele neue Gebäude gebaut oder alte Häuser renoviert werden. Im Sommer 1999 rollten dann 24 Güterzüge von Bonn nach Berlin. Unzählige Möbelwagen transportierten 120.000 Möbelstücke, 1.300 Computer 46.000 Bücherkartons sowie 37.000 laufende Meter Akten. Jeden Tag waren rund 200 Möbelpacker bei der Arbeit.
Seit September 1999 wird Deutschland von Berlin aus regiert.