Erste Sitzung des neuen Bundestags
Spätestens 30 Tage nach der Wahl muss der neue Bundestag zusammenkommen. Diese erste Sitzung nennt man "konstituierende Sitzung". An diesem Tag beginnt die neue Wahlperiode, man sagt auch "Legislaturperiode". An diesem Tag wird die neue Bundestagspräsidentin oder der neue Bundestagspräsident gewählt. Nicht immer steht bis zu diesem Tag schon fest, wer die neue Regierung bildet. Bis zur Bildung einer neuen Regierung bleibt die bisherige Regierung im Amt. Sie ist nun die "geschäftsführende Regierung".
Wahl des Bundeskanzlers
Sobald sich die Parteien, die miteinander regieren wollen, darauf geeinigt haben, wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden soll, kann er oder sie gewählt werden.
Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt. So steht es im Grundgesetz. Der Bundespräsident weiß, wer mit einer Mehrheit im Bundestag rechnen kann. Es ist üblich, dass die größte Partei der Regierungskoalition bestimmen kann, wer Bundeskanzler/in wird. Gewählt aber wird der Bundeskanzler von den Abgeordneten im Bundestag in geheimer Wahl.