Jesus sagt:
„Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“.
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Fürsorge
Deutsches Grundgesetz, Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
In Artikel 20 und 28 heißt es außerdem, dass sich der deutsche Staat um soziale Gerechtigkeit der Bürgerinnen und Bürger kümmern muss. Er soll also dafür sorgen, dass es allen gut geht.
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1. Gebot:
Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.
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Religionsfreiheit
Deutsches Grundgesetz, Artikel 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
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2. Gebot:
Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen.
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Beleidigung
Strafgesetzbuch, Paragraph 166
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ... den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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3. Gebot:
Du sollst den Feiertag heiligen.
| Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz über die Sonn- und Feiertage. |
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.
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Familie
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 1626:
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen
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5. Gebot:
Du sollst nicht töten.
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Töten
Strafgesetzbuch, Paragraph 212:
(1) Wer einen Menschen tötet, ... wird mit Freiheitsstrafe ... nicht unter fünf Jahren bestraft.
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6. Gebot:
Du sollst nicht ehebrechen.
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Ehe
Deutsches Grundgesetz, Artikel 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
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7. Gebot:
Du sollst nicht stehlen.
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Diebstahl
Strafgesetzbuch, Paragraph 242:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
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Verleumdung
Strafgesetzbuch, Paragraph 187:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ... begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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