Beziehung der Bürger und Bürgerinnen zum Staat
Beziehungen zwischen staatlichen Einrichtungen
Zivilrecht, Privatrecht
Neben dem öffentlichen Recht gibt es noch weitere Bereiche des Rechts. Das Zivilrecht, man sagt auch „Privatrecht“, regelt alles, was zwischen den Bürgerinnen und Büergern untereinander geregelt werden muss. Das sind zum Beispiel Vorschriften, wie Kaufverträge abgeschlossen werden müssen, oder Regeln, die Nachbarn beachten müssen.
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