Eigener Schutz durch Notwehr
Jede Bürgerin, jeder Bürger hat in unserem Land das Recht, sich gegen eine Bedrohung oder einen Angriff zu schützen und zu wehren. Das ist im Strafgesetzbuch festgelegt. Dort heißt es im sogenannten Notwehrparagraphen: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“
Verhältnismäßigkeit der Abwehr
Im Gesetz steht aber auch, dass die Abwehr des Angriffes verhältnismäßig sein muss. Was bedeutet das? Angenommen, ein Dieb will mein Fahrrad stehlen. Ich überrasche ihn, es kommt zu einem Gerangel. Jetzt darf ich den Dieb aber nicht mit einem Stein oder einer anderen Waffe schwer verletzen. Da wäre der Schaden, den ich anrichten würde, sehr viel größer als das, was ich schütze. Das wäre nicht verhältnismäßig.