Eine Fahrradfirma findet dein Foto mit deinem Namen im Internet, weil du an einer Rad-Rallye teilgenommen hast. Der Firma gefällt dein Foto. Sie würde gerne mit diesem Foto und einigen persönliche Angaben zu deiner Person, die sie bei Instagram über dich findet, einen Werbeflyer erstellen. Sie informiert sich, welche Gesetze sie dabei beachten muss.
Datenschutzgesetze
Niemand darf ohne Erlaubnis persönliche Angaben einer Person veröffentlichen. Und dazu zählen auch die Fotos von Menschen. Diese Daten gehören zur Privatsphäre eines Menschen. Ausnahmen gelten für prominente Personen oder Politikerinnen und Politiker. Sie stehen in der Öffentlichkeit und nutzen ihren öffentlichen Einfluss. Die Privatsphäre eines Menschen ist ein hohes Gut, deswegen hat der Staat Gesetze erlassen, die die persönlichen Daten der Menschen schützen. 1977 wurde das erste Datenschutzgesetz vom Bundestag beschlossen. Inzwischen gibt es viele weitere Datenschutzgesetze. Das letzte große Gesetz ist die sogenannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die für die gesamte Europäische Union beschlossen wurde.
Andere Regeln zum Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten gelten für staatliche Stellen wie zum Beispiel das Einwohnermeldeamt oder die Polizei.
Auskunftsrecht
In den Datenschutzgesetzen ist auch festgelegt, dass jeder Bürger Auskunft darüber verlangen kann, welche Daten von ihm gesammelt wurden und was mit diesen Daten geschieht. Wenn Daten von Unternehmen ohne Genehmigung gesammelt wurden oder wenn sie nicht mehr benötigt werden, kann man fordern, dass sie gelöscht werden.
Datenschutzbeauftragte
In Firmen und anderen Organisationen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, muss es eine/n Datenschutzbeauftragte/n geben. Er oder sie kümmert sich darum, dass die Daten von Mitarbeiter/innen oder Kund/innen so sorgsam behandelt werden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Auch in den Bundesländern und auf der Ebene des Bundes gibt es Datenschutzbeauftragte. Ihre wichtigste Aufgabe ist es darauf aufzupassen, dass die Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Besonderer Schutz von Kindern und Jugendlichen
Für die meisten von euch ist es selbstverständlich, das Internet oder Online-Angebote zu nutzen. Viele bewegen sich in Chatrooms, nutzen Messenger-Dienste oder sind in Sozialen Netzwerken unterwegs. Viele Kinder und Jugendliche unterschätzen dabei die Risiken und Folgen, die damit verbunden sind.
Weil ein Datenmissbrauch möglich ist, sollen Kinder und Jugendliche deshalb besonders geschützt werden. Wenn ihr unter 16 Jahren alt seid, müssen die Eltern zustimmen, wenn eure Daten verarbeitet werden. Jugendliche ab 16 Jahren können ihre Einwilligung selbst geben. Besonders sorgsam muss auch mit den Fotos von Kindern umgegangen werden. Eine schriftliche Einwilligung von den Eltern muss zum Beispiel vorliegen, wenn ein Foto des Kindes in der Kita, in der Schule oder in einem Verein veröffentlicht werden soll.
Medienkompetenz
Kinder und Jugendliche sollen zuhause und in der Schule lernen, wie sie verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen können. Beim digitalen Lernen geht es unter anderem darum, sogenannte Medienkompetenz zu erlangen. Das Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche lernen, sich verantwortungsvoll und sicher im Netz zu bewegen. Es gibt auch Initiativen, die Kinder dabei helfen, sich auch in ihrer Freizeit sicher im Netz zu bewegen. Eine dieser Initiativen ist Seitenstark.