Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.
Erststimme
Mit der „Erststimme“ wird eine Person gewählt, die im Wahlkreis als Kandidatin für den Bundestag antritt. Das ist der Direktkandidat oder die Direktkandidatin. Diese Kandidierenden bewerben sich um ein „Direktmandat“. Er oder sie muss nicht Mitglied einer Partei sein. Die meisten Direktkandidaten sind es aber.
Zweitstimme
Mit der „Zweitstimme“ wählen die Bürger/innen eine Partei. Die Parteien stellen sogenannte Landeslisten (man sagt auch Parteilisten) auf. Auf diesen Listen stehen die Namen der Personen, die für die Partei aus dem jeweiligen Bundesland in den Bundestag einziehen sollen. Im Bundeswahlgesetz steht, welche Regeln die Parteien bei der Erstellung der Listen beachten müssen.