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Spezial

Regeln und Gesetze zum Wohnen

mehrfache Wiederholung des Paragraphenzeichens

Das Grundgesetz

In unserer Wohnung sind wir zuhause. Hier leben wir alleine oder mit der Familie oder unseren Freunden. In unserer Wohnung richten wir uns ein, wie es uns gefällt, hier bewahren wir die Dinge auf, die uns wichtig sind. In unserer Wohnung können wir so leben, wie wir wollen, und müssen nicht befürchten, dass wir beobachtet oder abgehört werden. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt diesen Ort besonders. Dort heißt es in Artikel 13: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Nur in Ausnahmefällen kann der Staat sich Zugang zu Wohnungen verschaffen.

Gesetze regeln den Bau von Wohnungen und Häusern
Menschen brauchen Platz zum Wohnen. Damit die Häuser und Wohnungen, in denen wir leben, sicher sind und zum Beispiel nicht einstürzen oder zu nah an anderen Gebäuden stehen, gibt es Regeln zum Bauen, die alle beachten müssen. Beim Bau von Häusern und Wohnungen müssen Bauvorschriften eingehalten werden.
Eine Frau hält sich in einer Wohnung die Ohren zu

Lärm kann sehr stören.

Hausordnung

Wenn Menschen in einem Haus, einer Straße oder in einem Viertel zusammenleben, müssen Regeln beachtet werden, damit es möglichst keinen Streit gibt. Manche Regeln stellen die Menschen in einem Wohnhaus selbst in einer Hausordnung auf. Sie vereinbaren zum Beispiel, wo die Fahrräder abgestellt oder wann die Türen am Abend abgeschlossen werden. In vielen Häusern gibt es die „Kehrwoche“, mit der festgelegt wird, wer in der jeweiligen Woche für das Putzen des Treppenhauses zuständig ist.

Hier wird das Treppenhaus geputzt.

Eine Putzeimer und ein Wischmop in einem Hausflur

Nachbarschaftsrecht
Weil es bei manchen Fragen immer wieder zum Streit zwischen Nachbarn kommt, gibt es das Nachbarschaftsrecht. Das legen die Bundesländer fest. Grundgedanke ist, dass die Menschen gegenseitig Rücksicht nehmen sollen. Manche Störungen durch die Nachbarn muss man hinnehmen, andere nicht. So ist zum Beispiel gesetzlich festgelegt, dass von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht. In dieser Zeit sind alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören könnten, verboten. In den meisten Hausordnungen steht, dass Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr eingehalten werden müssen.
Mietvertrag
Wer in eine Mietwohnung zieht, schließt mit dem Vermieter oder der Vermieterin einen Mietvertrag. Der Mieter oder die Mieterin zahlt monatlich Geld an den Vermietenden und kann dafür in der Wohnung wohnen. Es gibt Gesetze, die festlegen, welche Rechte Mieter und Vermieter haben.
Die Gesetze des Wohnungsmarktes
In Deutschland gibt es kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf eine Wohnung. Die Menschen müssen sich auf dem sogenannten „Wohnungsmarkt“ selbst darum kümmern, eine Wohnung zu finden. Auf dem Wohnungsmarkt bieten Privatleute, Organisationen, Firmen und Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften Wohnungen an. Die Anbieter wollen mit dem Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen Geld verdienen. Wie auf anderen Märkten gilt der Grundsatz von „Angebot und Nachfrage“.
Wer eine Wohnung vermittelt, kann hier mit Belohnung rechnen.

Ein Zettel mit einem Wohnungsgesuch und der Auslobung auf eine Belohnung an einem Laternenmast

Staatliche Unterstützung bei Wohnungsnot
In Deutschland wohnen die meisten Menschen in Städten und ihrer direkten Umgebung. Nur 15 Prozent der Menschen leben in Dörfern mit weniger als 5000 Einwohnern. Je mehr Menschen in die Städte ziehen, desto mehr Wohnungen werden dort benötigt. Doch in vielen Städten gibt es nicht genügend Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen. Vor allem kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung haben es häufig schwer, eine Wohnung zu finden. Das verursacht Wohnungsnot. Für diese Menschen fördert der Staat den Bau von Wohnungen – den sogenannten „sozialen Wohnungsbau“.
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