Grundrecht: Koalitionsfreiheit
Ein Grundrecht in modernen Demokratien ist die sogenannte Koalitionsfreiheit. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen, um gemeinsam ihre Interessen wahrzunehmen. Sie können also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gründen. In Deutschland steht das im Grundgesetz in Artikel 9.
Arbeitnehmer stellen Forderungen
Angenommen, Arbeiter und Angestellte in der Autoindustrie fordern mehr Lohn. Sie beauftragen ihre Interessenvertreter, die Gewerkschaften, mit den Unternehmern und deren Verbänden über eine Lohnerhöhung zu verhandeln. Wenn es auch nach mehreren Verhandlungsrunden zu keiner Einigung kommt, beginnt meist ein Arbeitskampf.
Streik und Aussperrung
Schlichter
Wenn es zu einem Arbeitskampf kommt, wird oft ein Unbeteiligter gebeten, bei einer Lösung mitzuhelfen. Dies ist ein „Schlichter“. Er soll beide Konfliktparteien wieder zusammenführen und einen neuen Vertrag aushandeln.
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