Mobbing ist ein gewalttätiges Verhalten und sollte zunächst dort beendet werden, wo es geschieht: in der Schule, in der Clique, im Internet. Wichtig ist es, sich so früh wie möglich Hilfe zu suchen. Denn als Opfer muss man davon ausgehen, dass das Mobbing mit der Zeit nicht besser wird. Es wird nur schlimmer. Deshalb sollte man sich schnell einem Erwachsenen anvertrauen und gemeinsam gegen das Mobben aktiv werden. Auch im Internet findet man wertvolle Ratschläge. Diese Hilfsangebote sind aber nur ein erster Schritt, um die eigenen Erfahrungen mit denen anderer Kinder zu vergleichen und Meinungen von anderen zu hören. Mobbing wirklich beenden kann das nur bedingt. Allerdings kann es auch sein, dass Mobbing so schlimm ist, dass man sich an die Polizei wenden muss. Dies sollte aber die letzte Möglichkeit sein, wenn alle Versuche mit Hilfe von Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung, Eltern und anderen Erwachsenen Frieden zu schaffen, nichts nützen.
Es ist wichtig einen guten Freund oder eine gute Freundin zu haben. Es hilft durch diese schwere Zeit zu kommen. Trotzdem kann diese/r Freund/in nicht das Mobbing beenden. Dazu ist eine erwachsene Vertrauensperson nötig. Wer nicht zu den Eltern gehen will, muss überlegen, wer sonst noch helfen könnte: die Großeltern? die Mutter der Freundin oder des Freundes? der Trainer im Sportverein? Irgendein Erwachsener, zu dem man Vertrauen hat, muss als Gesprächspartner, Vermittler, Begleiter und Briefeschreiber her. Dieser Vertrauensperson sollte man erzählen, was einem angetan wird. Nur mit seiner Hilfe kann man die Situation ändern, in der man zum Mobbingopfer gemacht wird. Wenn das Mobbing in der Schule stattfindet, sollten das Opfer und der Erwachsene das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer suchen. Am besten ist es, die Vorfälle konkret anzusprechen, zu erzählen, was einem angetan wird. Gemeinsam muss überlegt werden, wie das Mobben gestoppt werden kann.
Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, kann immer dann tätig werden, wenn ein Straftatbestand vorliegt, wenn also ein Gesetz verletzt worden ist. Wenn die Schulsachen einer Schülerin absichtlich oder systematisch beschädigt oder zerstört gemacht werden, kann eine Sachbeschädigung vorliegen und dies ist ein Fall für die Polizei. Auch Nötigungen (jemanden zu einer Handlung zwingen), Beleidigungen und Körperverletzung sind Straftatbestände und können bei der Polizei angezeigt werden. Bei Cybermobbing werden ebenfalls Gesetze verletzt.
Beweise sammeln bei Cybermobbing
Wer wegen Cybermobbings die Polizei einschalten will, sollte vorher Beweise sammeln: E-Mails ausdrucken, SMS aufheben, Chatprotokolle im Messenger speichern, Screenshots machen von Webseiten, auf denen man beleidigt wird. Wenn peinliche und beleidigende Fotos oder Videos von einem im Umlauf sind, sollte man aufschreiben, wo das passiert ist und sie auf CD oder DVD brennen. Dies sollte auch dann geschehen, wenn sie gemein sind und man sie am liebsten vernichten würde.
Was passiert bei der Polizei?
Wenn man will, dass die Polizei tätig werden soll, muss man auf einer Polizeiwache Anzeige erstatten. Das sollte man gemeinsam mit seinen Eltern machen. Wenn es um eine/n Mitschüler/in geht, sollte dieser Schritt besser auch vorher mit Lehrern und Schulleitung abgesprochen werden. Wenn Anzeige erstattet wird, beginnt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Sie wird den oder die Beschuldigten zu einer Anhörung bestellen. Davon erfahren bei Minderjährigen auch die Eltern. Wenn sich bei den Ermittlungen der Polizei herausgestellt hat, dass ein Gesetz verletzt worden ist, wird bei Jugendlichen über 14 Jahre ein Gerichtsverfahren eröffnet. Dort entscheidet letzten Endes ein/e Richter/in über den Fall und eine mögliche Strafe. Kinder unter 14 Jahren können nicht vor Gericht gestellt und bestraft werden; sie sind strafunmündig. Wenn die Polizei sie aber für schuldig hält, wird das Jugendamt eingeschaltet, das wiederum mit den Eltern Kontakt aufnimmt.
Allein die Tatsache, dass die Polizei tätig wird, beweist das Mobben kein Spiel oder Scherz ist.
Mobbing – Schluss damit! heißt eine Anti-Mobbing-Seite für Kinder und Jugendliche. Auf der Seite gibt es auch viele Informationen zu Mobbing, außerdem Buchbesprechungen und andere Tipps.
Speziell an Jugendliche richtet sich die Seite Juuuport. Dort kann man über alle Themen diskutieren, bei denen es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht – also auch über Cybermobbing. Speziell ausgebildete Jugendliche, sogenannte Scouts, helfen Antworten auf die gestellten Fragen zu finden.
Das Bremer Jugendbüro hat in einer Broschüre zum Herunterladen zusammengestellt, wie man sich gegen Cybermobbing wehren kann.
Wenn Beschwerden bei Betreibern von Foren oder Chats nichts nützen und sie nicht tätig werden, um peinliche Bilder, Videos oder Ruf schädigende Kommentare zu löschen, kann man sich an eine Beschwerdestelle wenden. Das sollte man gemeinsam mit seinen Eltern tun und sich nicht von dem schwierigen Text abschrecken lassen, der erklärt, wie mit der Beschwerde umgegangen wird.