Der Horror der nationalsozialistischen Herrschaft trat am Ende des Zweiten Weltkrieges offen zu Tage – viele Millionen Menschen hatten ihr Leben verloren, mehr als 6 Millionen Juden waren systematisch umgebracht worden. Dass man ein solches Unrecht nicht wieder gut machen kann, ist selbstverständlich. Dennoch hat die Bundesrepublik Deutschland schon bald nach ihrer Gründung beschlossen, Geld an den Staat Israel zu bezahlen, das Überlebende des Holocaust zugute kommen sollte.
Unterstützung für die Opfer
Im sogenannten „Wiedergutmachungsvertrag“ von Luxemburg wurde heute vor 72 Jahren, am 10. September 1952, vereinbart, dass drei Milliarden Mark Entschädigung für die Eingliederung von Flüchtlingen in Israel gezahlt werden soll. Das sollte zudem als Ausgleich für Vermögensverluste von Juden dienen. Weitere 450 Millionen Mark gingen als Unterstützung an jüdische Opfer der NS-Herrschaft außerhalb Israels.