„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ — Artikel 3 des Grundgesetzes
Dr. Elisabeth Selbert war eine der vier "Mütter" des Grundgesetzes. Sie hat mit sehr hohem persönlichem Einsatz erfolgreich dafür gekämpft, dass im Grundgesetz dieser Satz steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Elisabeth Selbert hatte gute Argumente für diesen Satz und vertraute auf deren Überzeugungskraft. Doch die große Mehrheit der Mitglieder des Parlamentarischen Rates wollte in dieser Frage nicht weiter gehen als die Weimarer Verfassung. Diese hatte den Frauen zwar die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie den Männern zugestanden – beispielsweise das sehr wichtige Wahlrecht. Eine umfassende Selbstbestimmung, zum Beispiel das Recht, über die eigene Ausbildung und Berufswahl selbst zu entscheiden, war in der Weimarer Verfassung für Frauen aber nicht vorgesehen.
Für diese Sichtweise hatte Elisabeth Selbert wenig Verständnis. Als bei den Verhandlungen im Parlamentarischen Rat ihr Antrag abgelehnt wird, organisiert sie Widerstand: Sie mobilisiert landesweit Frauen ihrer Partei (der SPD), von Frauenvereinen und Frauengruppen, an den Parlamentarischen Rat zu schreiben und appelliert in politischen Veranstaltungen und Vorträgen an die Frauen, sie zu unterstützen. Mit dieser Kampagne ist sie erfolgreich: Am 18. Januar 1949 wird Selberts Vorschlag angenommen. Seitdem steht der Satz im Grundgesetz.
Es dauerte dann aber noch viele Jahre, bis die Gleichberechtigung auch in allen Gesetzen umgesetzt wurde. Und die tatsächliche Gleichstellung im Alltag ist immer noch eine Aufgabe.