Geflüchtete Menschen, die nach Deutschland kommen, werden grundsätzlich von einer Behörde registriert. Das heißt, dass ihr Name, ihre Herkunft, ihr Alter und andere persönliche Merkmale erfasst werden. Auch ein Fingerabdruck wird genommen. Das gilt auch für Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach der Registrierung kommen die geflüchteten Menschen in eine Aufnahmeeinrichtung. Wer bedürftig ist, erhält Unterstützung.
Flüchtlinge
Flüchtlinge sind Menschen, die auf der Flucht sind, weil ihnen in ihrem Heimatland Verfolgung droht wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer politischen Überzeugung oder weil sie zu einer Gruppe gehören, die in ihrem Land unterdrückt wird.
Die Rechte der Flüchtlinge stehen in der Genfer Flüchtlingskonvention, die von 146 Staaten unterzeichnet wurde. Dazu gehört, dass Flüchtlinge ein Recht auf Sicherheit in einem anderen Land haben. Um die Rechte zu erhalten, die einem Flüchtling zustehen, muss die Person als Flüchtling anerkannt sein.
In Deutschland prüfen Fachleute einer Bundesbehörde, nämlich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob jemand als Flüchtling anerkannt wird.
Asylbewerber/in
Asylbewerber/innen sind Flüchtlinge, die aus politischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden. Das bedeutet, dass sie wegen ihrer politischen Überzeugung in großer Gefahr leben.
Menschen, die politisch verfolgt werden, haben in Deutschland ein Recht auf Asyl. So steht es in unserem Grundgesetz. Sie haben ein Anrecht darauf, hier zu leben und zu arbeiten. Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, stellen einen Asylantrag. Ob jemandem ein Asylrecht zusteht, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn der Antrag erfolgreich ist und jemand das Asylrecht bekommt, wird aus dem Asylbewerber ein Asylberechtigter. Große Not in einem Land, Armut oder Naturkatastrophen sind keine Gründe, um politisches Asyl zu erhalten.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine im Februar 2022 fliehen viele Menschen aus der Ukraine. Für sie gelten besondere Regelungen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, wenn sie in einem Land der Europäischen Union Schutz suchen. Sie können sich auch in Deutschland aufhalten.
Asylberechtigte/r
Asylbewerber/innen stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl. Wenn der Antrag geprüft wurde und vom Bundesamt bestätigt wird, dass die Person tatsächlich ein Recht auf Asyl hat, dann ist sie nicht mehr Asylbewerber/in, sondern Asylberechtigte/r.
Welche Rechte haben Flüchtlinge und Asylberechtigte?
Wenn jemand als Flüchtling anerkannt ist, hat er oder sie dieselben Rechte wie jemand, dessen Antrag auf Asyl anerkannt wurde. Diese Person darf zunächst drei Jahre in Deutschland bleiben (Aufenthaltserlaubnis) und arbeiten (Arbeitserlaubnis). Danach wird geprüft, ob weiterhin Gefahr für diesen Menschen in seinem Land besteht und Schutz nötig ist. Wenn die Anerkennung bestehen bleibt, kann der Flüchtling auf Dauer in Deutschland bleiben und nach mindestens sechs Jahren auch deutscher Staatsangehöriger werden. Grundsätzlich gilt, dass auch geflüchtete Menschen in Deutschland Anspruch auf Unterstützung wie zum Beispiel auf Sozialhilfe, Kindergeld oder auch Sprachförderung haben.
Subsidiärer Schutz
Es gibt auch den „subsidiären Schutz“ (das heißt so viel wie „nachrangiger Schutz“). Wenn ein Flüchtling eigentlich nicht in Deutschland bleiben darf, ihm aber in seinem Land große Gefahr droht, dann kann er diesen subsidiären Schutz erhalten. Er kann dann ein Jahr in Deutschland bleiben, die Zeit kann für zwei weitere Jahre verlängert werden. Nach sieben Jahren kann eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Abschiebung
Hat ein Ausländer oder eine Ausländerin kein Recht, in Deutschland zu bleiben, können deutsche Behörden die Person außer Landes bringen. Diese Zwangsmaßnahme nennt man „Abschiebung“. Eine Abschiebung kann in den Heimatstaat erfolgen oder in ein anderes Land, das die Einreise der Person erlaubt. Vor einer Abschiebung muss die Entscheidung schriftlich an die Person geschickt werden. Diese Entscheidung kann die betreffende Person von einem Gericht überprüfen lassen.
Geflüchtete Menschen, die in Deutschland „geduldet“ werden
Es kann sein, dass jemand, der eigentlich abgeschoben werden soll, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen in Deutschland bleiben kann. Zum Beispiel, wenn er schwer krank ist oder ein minderjähriges Kind hat, das in Deutschland leben darf. Dann erhält die Person eine sogenannte „Duldung“. Sie kann dann noch eine Zeit lang in Deutschland bleiben.
Oft ist es so, dass geflüchtete Menschen, die in Deutschland „geduldet“ sind, allmählich in Deutschland auch heimisch werden. Wenn sie eine Berufsausbildung machen oder einen Beruf ausüben, können sie eine sogenannte langfristige Duldung erhalten. Danach gibt es die Möglichkeit, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland bleiben können, also eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Was sind „Wirtschaftsflüchtlinge“?
Manche Menschen benutzen dieses Wort für geflüchtete Menschen, die ihr Heimatland verlassen, weil sie dort wegen der großen Armut und dem Elend kein menschenwürdiges Leben führen können. Weder für sich selbst noch für ihre Kinder haben sie Hoffnung auf eine Besserung der Lage.
Der Begriff „Wirtschaftsflüchtling“ wird oft sehr abwertend benutzt. Man hört Menschen sagen, jemand sei ja „nur“ ein Wirtschaftsflüchtling. Jeder, der im Wohlstand lebt, sollte sich selbst aber hin und wieder fragen, was er oder sie tun würde, wenn es „nur“ große Not gäbe, kein Geld, um Essen zu kaufen, und jede Hoffnung auf Besserung fehlen würde. Deutschland kann nicht alle Flüchtlinge aufnehmen. Aber wir können allen Menschen mit Respekt und Mitmenschlichkeit begegnen.