Wahlperiode
Die Zeit zwischen der ersten Sitzung des bestehenden Bundestags bis zur ersten Sitzung des nächsten Bundestags nennt man "Wahlperiode" oder "Legislaturperiode". Diese Termine sind für die nächste Bundestagswahl wichtig.
Die gesetzlichen Regelungen zum Wahltermin
Das Grundgesetz legt in Artikel 39 fest, wann die Neuwahl des Bundestages erfolgen muss: frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode.
Im Bundeswahlgesetz steht, dass der Wahltag ein Sonntag oder Feiertag sein muss. Der Bundespräsident entscheidet, an welchem Tag genau gewählt wird.
Vorgezogene Neuwahlen
Es kann sein, dass der Bundestag vorzeitig vom Bundespräsidenten aufgelöst wird. Dann finden die Bundestagswahlen früher statt. Dies ist 2025 der Fall. Eigentlich hätte die Bundestagswahl im September 2025 stattfinden sollen. Weil der Bundestag aber vorzeitig vom Bundespräsidenten aufgelöst wurde, werden die Neuwahlen vorgezogen und finden am 23. Februar 2025 statt.
Erste Sitzung des neuen Bundestags
Der neu gewählte Bundestag muss laut Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens 30 Tage nach der Wahl seine erste Sitzung abhalten.