Klassenstufe: Klassen 3/4 und 5/6/7 Fächer: Deutsch, Sachunterricht, Politik, Sozial-/Gesellschaftskunde, Geschichte Material: Lehrerinformationen, Arbeitsblätter Grundschule und Sekundarstufe I mit Lösungsblättern
Thema:Kinder haben Rechte!
Anlässlich des Tags der Kinderseiten am 21. Oktober widmen sich diese Arbeitsblätter dem Thema Kinderrechte. Die Erarbeitung erfolgt anhand von Recherchen im breiten Netzwerk der Seitenstark-Kinderseiten.
Kinderrechte betreffen Schülerinnen und Schüler unmittelbar, doch viele von ihnen wissen nicht, dass solche Rechte existieren und in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert sind. Doch nur, wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Eine besondere Bedeutung gewinnen im medialen Zeitalter das Recht auf Beteiligung (Artikel 12), auf Information (Artikel 13) und Schutz bei der Nutzung von Medien (Artikel 17): Wenn Kindern ein geschützter Raum gegeben wird, in dem sie altersgerechte Informationen recherchieren und sich darüber austauschen können, haben sie auch die Möglichkeit, sich eine fundierte Meinung zu bilden und ihr Beteiligungsrecht aktiv zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Einheit nicht nur wesentliche Kinderrechte kennen, sondern arbeiten unmittelbar mit Informationsangeboten, die den Kinderrechten auf Information, Meinungsfreiheit und Schutz in den Medien zur Durchsetzung verhelfen.
wissen, dass es Kinderrechte gibt, zu denen sich viele Länder bekennen (in der UN Kinderrechtskonvention)
kennen wesentliche Kinderrechte, die in der Konvention verankert sind;
wissen, was unter dem Recht auf Beteiligung (Artikel 12), dem Recht auf Information (Artikel 13) und dem Recht auf Schutz in den Medien (Artikel 17) zu verstehen ist;
kennen digitale Informationsangebote für Kinder, die den genannten Artikeln gerecht werden.
Methodenkompetenz
üben sich im Verständnis von Sachtexten;
üben sich in der kritischen Nutzung digitaler Informationsangebote;
untersuchen Medienangebote für Kinder nach bestimmten Kriterien.
Urteilskompetenz
beurteilen ausgewählte digitale Informationsangebote für Kinder im Hinblick auf die
Forderungen des Artikels 17 der UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Schutz in den
Medien).
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe ...
Sachkompetenz
kennen die Kinderrechtskonvention der UN;
kennen wesentliche Kinderrechte, die in der Konvention verankert sind;
wissen, was unter dem Recht auf Beteiligung (Artikel 12), dem Recht auf Information (Artikel
13) und dem Recht auf Schutz in den Medien (Artikel 17) zu verstehen ist;
kennen digitale Medienangebote, die den genannten Artikeln gerecht werden.
Methodenkompetenz
erarbeiten Informationen aus einem Sachtext heraus;
beurteilen, welche gesellschaftliche und individuelle Bedeutung der Kenntnis der eigenen
Rechte zukommt;
beurteilen, welche Rolle ausgewählten kindgerechten Medienangeboten bei der Umsetzung
der Kinderrechte auf Beteiligung, Information und Schutz in den Medien zukommt.