Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen, am 23. Mai 1949 wurde es verkündet. Seitdem ist das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Aber wie ist das Grundgesetz eigentlich entstanden, wer hat daran mitgeschrieben und was hat das Ganze mit der DDR zu tun?
Die Vorgeschichte des Grundgesetzes
1949 ist der Zweite Weltkrieg erst seit vier Jahren zu Ende. Die Siegermächte teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf, die von den vier Siegermächten (sie wurden auch „Alliierte" genannt) verwaltet wurden. Im Osten war das die Sowjetunion, im westlichen Deutschland waren es die USA, Großbritannien und Frankreich.
Schon bald nach dem Krieg wurde deutlich, dass die Sowjetunion und die West-Alliierten (USA, Großbritannien und Frankreich) keine gemeinsamen Pläne für die Zukunft Deutschlands hatten. Es gab immer wieder Streit und Auseinandersetzungen. Der Kalte Krieg begann.
Die West-Alliierten wollten den Menschen in ihren Besatzungszonen die Möglichkeit geben, sich selbst zu regieren. Sie forderten deshalb die Ministerpräsidenten der elf Länder, in die ihre Besatzungszonen aufgeteilt waren, dazu auf, eine Verfassung für diesen Teil Deutschlands zu erarbeiten.
Verfassung oder Grundgesetz?
In einer Verfassung ist festgelegt, wie ein Staat aufgebaut ist, wie er funktionieren soll und welche Rechte und Pflichten die Bürgerinnen und Bürger haben. Die Ministerpräsidenten zögerten, eine solche Verfassung zu erstellen. Denn diese würde dann nur für den von ihnen verwalteten Teil Deutschlands gelten, nicht aber für die östlichen Länder. Und damit würde eine Teilung Deutschlands wahrscheinlich. So eine Teilung Deutschlands wollten sie aber nicht. Sie hofften letztlich darauf, dass die westlichen Länder bald mit den östlichen Ländern, die in der sowjetischen Besatzungszone gebildet worden waren, vereint würden. Dann sollte für ganz Deutschland eine Verfassung erarbeitet werden. Bis dahin sollte als Übergang ein Grundgesetz gelten.
Der Parlamentarische Rat erarbeitet das Grundgesetz
Zur Beratung eines Grundgesetzes kamen am 1. September 1948 in Bonn im Museum König 61 Politiker und vier Politikerinnen zusammen. Man nennt sie heute die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“. Sie alle hatten den Zweiten Weltkrieg und die nationalsozialistische Herrschaft erfahren – einige von ihnen waren als Soldaten im Krieg, andere waren verfolgt worden oder hatten Berufsverbot bekommen, manche saßen in Haft, andere mussten sich versteckt halten oder waren ins Ausland geflüchtet. Allen war es wichtig, dass nie wieder ein solches Unrechtsregime in Deutschland an der Macht sein sollte. Nie wieder sollten Menschen vom Staat gedemütigt, zu Unrecht verfolgt oder getötet werden können. So schrieb der Parlamentarische Rat an den Anfang des neuen Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Lernen aus den Fehlern der Weimarer Verfassung
Die Abstimmung: 53 x Ja, 12 x Nein
Nachdem das Grundgesetz am 8. Mai 1949 mit 53 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen beschlossen wurde, stimmten auch die West-Alliierten und dann die Länderparlamente zu. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland war jetzt gegründet.
Und was passierte in den östlichen Ländern?
Auch in der sowjetischen Besatzungszone war inzwischen eine Verfassung entworfen worden, die für ganz Deutschland gelten sollte. Doch dabei war nicht an ein freies und demokratisches Deutschland gedacht, vielmehr sollte der sowjetische Einflussbereich vergrößert werden. Eine Verfassung für ganz Deutschland erwies sich im Kalten Krieg als unmöglich.
Am 7. Oktober 1949 wurde im östlichen Teil Deutschlands die DDR gegründet. Sie hatte eine eigene Verfassung. Wie die Geschichte weiterging, habt ihr vielleicht schon gehört: 40 Jahre später, im Jahr 1989, fiel die Berliner Mauer und das Ende der DDR war gekommen. Am 3. Oktober 1990 erfolgte der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz, das ursprünglich als Übergangslösung gelten sollte, ist seitdem die Verfassung des vereinten Deutschlands.