Fast alle Menschen sind schadenfroh und können über die Missgeschicke anderer lachen. Doch schnell wird aus so einem Scherz bitterer Ernst – wenn er nämlich als Foto oder Video ins Internet gelangt. Denn sehen das Missgeschick auch ganz viele andere Menschen. Grundsätzlich gilt – ganz unabhängig von Cybermobbing: Nicht jede Situation darf fotografiert werden und nicht jedes Foto darf veröffentlicht werden!
Was ist erlaubt, was nicht?
Das Strafgesetzbuch verbietet unbefugt Fotos dort zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seiner Wohnung. Ein Klassenzimmer hingegen kann ein öffentlicher Ort sein, so dass dort unter Umständen Bilder gemacht werden dürfen.
Natürlich dürfen Freunde weiterhin fotografieren, wenn man etwas zusammen unternimmt. Sie sind aber auch „befugt“, denn man verbringt freiwillig seine Freizeit mit ihnen. Allerdings dürfen sie diese Bilder nicht ohne Einwilligung weitergeben oder veröffentlichen, also etwa ins Internet stellen oder an eine Pinnwand hängen.
Noch weniger darf jemand an Orten fotografiert werden, die vor den Blicken anderer verborgen sind. Damit sind Toiletten, Umkleideräume, Behandlungsräume beim Arzt, aber auch Terrassen gemeint, die mit einem Sichtschutz ausgestattet sind. Das nämlich zeigt an: Ich will meine Ruhe haben!
Wenn eine Situation peinlich ist, darf sie nicht fotografiert werden. Also keine heruntergelassenen Hosen, keine Nacktaufnahmen aus der Umkleidekabine. Wenn jemand so etwas aufnimmt, kann man verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn er oder sie das nicht tut und das Bild im Gegenteil noch veröffentlicht, kann man bei der Polizei Anzeige erstatten.
Auch Fotomontagen, in denen ein harmloses Bild plötzlich peinlich oder schlimmer wird, sind nicht erlaubt. Wer also etwa einen Kopf auf das Foto eines Busenstars oder eines Neonazis “setzt“, und dies veröffentlicht, handelt gegen das Gesetz.
Das Recht am eigenen Bild erklärt Knipsi vom Knipsclub: