Hallo SpaßHans, Kurzarbeit kann bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden, wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit seiner Beschäftigten reduzieren muss. Dabei gibt es genaue Regeln, wieviele Arbeitnehmer/-innen wie viel Prozent weniger durch die Reduzierung der Arbeitszeiten verdienen. Für die Meldung bei der Arbeitsagentur braucht es entsprechende Regelungen in den Arbeitsverträgen oder die Zustimmung des Betriebsrats. Die Agentur für Arbeit prüft dann den Antrag und entscheidet über die Bewilligung von Kurzarbeitsgeld.
Hallo erlich, wenn der Schulbesuch freiwillig wäre, würden viele Kinder bestimmt gar nicht in die Schule gehen, sondern lieber am Morgen ein bisschen länger schlafen oder den Tag mit dem Handy verhandeln. Das wäre aber nicht gut für sie, denn sie könnten nichts lernen. Und wer nicht lesen, schreiben und rechnen kann, hat es sehr schwer im Leben. Man findet keinen guten Job und verdient kaum Geld. Außerdem hat man an ganz vielem keinen Anteil. Wer nicht lesen kann, kann auch kein Buch lesen. Wer nicht rechnen kann, kann nie im Geschäft überprüfen, ob er genug Wechselgeld zurückbekommen hat. Bei einer Wahl weißt man nicht, wen man wählen soll, weil man die Wahlplakate und die Anzeigen der Parteien nicht lesen kann. Und wenn man nicht schreiben kann, kann man auch keine Fragen in unserem Lexikon stellen. Das wäre doch wirklich schade, oder? Daher denken wir, dass es sehr gut ist, dass wir in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht haben.
Hallo Michi, das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit an Arbeiternehmer/innen, die vorübergehend in Kurzarbeit tätig sind. Das Kurzarbeitergeld wird von den Betrieben beantragt. Es handelt ich bei den Zahlungen aber nicht um einen Kredit oder eine andere Form der Vorleistung der Bundesagentur, die später von den Betrieben zurückgezahlt werden muss. Nur wenn die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht erfüllt waren, die Leistungen aber trotzdem vorläufig bewilligt worden sind, können Betriebe zur Zurückzahlung des Kurzarbeitergeldes veranlasst werden.
Hallo Didi, Kurzarbeitergeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslohn, den der Staat bezahlt. Wenn eine Firma nicht mehr genug Arbeit für ihre Mitarbeiter/innen hat, diese aber nicht entlassen möchte, kann sie Kurzarbeit beantragen. Dann arbeiten die Mitarbeiter/innen weniger Stunden und erhalten entsprechend weniger Lohn. Weil das häufig nicht zum Leben reicht, zahlt der Staat den Arbeiter/innen zusätzliches Geld und übernimmt die Kosten für die Sozialversicherung. Kurzarbeit hat in der aktuellen Corona-Krise eine große Rolle gespielt, um Arbeitsplätze zu sichern.
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