Sowohl die Bundesländer als auch der Bund besitzen eine eigene Staatsgewalt. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine Regierung, eine Rechtsprechung und eine Verwaltung. Zu den Bundesländern gehören die Städte und Gemeinden.
Die Verfassungen der Bundesländer
Die Parlamente der Bundesländer
Das Parlament eines Bundeslandes nennt man in den meisten Bundesländern „Landtag“. In Bremen und Hamburg heißt es „Bürgerschaft“, in Berlin „Abgeordnetenhaus“. Die Abgeordneten der Landtage werden bei Landtagswahlen gewählt. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein darf man bereits ab 16 Jahren wählen. In den anderen Bundesländern liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.