Aufteilung der Macht
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Als „Bundesstaat“ bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Land. Bei uns heißen diese Staaten „Bundesländer“. Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen nennen sich „Freistaat“. Der Grund dafür liegt in ihrer Vergangenheit. Alle Bundesländer sind gleichberechtigt, egal wie sie heißen.
Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt zwischen dem Gesamtstaat (man sagt auch „Bund“) und den Bundesländern. Diese Machtaufteilung nennt man „Föderalismus“.
Aufgaben der Bundesländern
Aufgaben des Bundes
Bundesrat an Gesetzgebung beteiligt
Grundsätzlich sollen Bund und Länder nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. Deshalb sind die Bundesländer auch über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. Der Bundesrat ist die gemeinsame politische Vertretung der Bundesländer beim Bund. Die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes ist Grundbestand unserer staatlichen Ordnung (Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes).