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Mittwoch, 18. Februar
Nationalflagge in Schwarz-Rot-Gold, 1919

von und
Eine deutsche Flagge in den Farben schwarz-rot-gold weht vor blauem Himmel.

Die deutsche Flagge weht im Wind.

Heute vor 107 Jahren wurde beschlossen: Die deutsche Nationalflagge soll die Farben Schwarz-Rot-Gold tragen.

Schwarz-rot-goldene Fahne

Für uns sind das gewohnte Bilder: An staatlichen Feiertagen weht eine schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Kanzleramt und anderen öffentlichen Gebäuden. Soldatinnen und Soldaten tragen eine kleine schwarz-rot-goldene Flagge auf ihren Uniformen. Und wenn deutsche Sportler/-innen bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gewinnen, wird die schwarz-rot-goldene Fahne gehisst. Wieso aber hat unsere Nationalflagge gerade diese Farben, wieso Schwarz-Rot-Gold?

Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit

Diese Farben haben Tradition. Mit ihnen ist der unbedingte Wunsch nach Freiheit verbunden. Anfang des 19. Jahrhunderts hatten sich viele Studenten in sogenannten Burschenschaften zusammengeschlossen. Sie protestierten gegen die herrschenden politischen Zustände. Die Studenten wollten mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Freiheit für die Menschen. Auf der ersten großen Studenten-Demonstration, dem „Hambacher Fest“ im Jahr 1832, wehten schwarz-rot-goldene Fahnen für die Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und für ein Ende der politischen Unterdrückung. So wurde Schwarz-Rot-Gold zum Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit.

Der Druck zeigt das Hambacher Fest, 27. bis 30. Mai 1832.  Schwarz-rot-goldene Fahnen werden geschwenkt.

Schwarz-rot-goldene Fahnen wehen auf dem Hambacher Fest, das vom 27. bis 30. Mai 1832 stattfand.

Im Grundgesetz festgelegt

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges hat die Deutsche Nationalversammlung in Weimar beschlossen, dass Schwarz-Rot-Gold die deutschen Nationalfarben sein sollen. Das war heute vor 107 Jahren. Die Nationalsozialisten unter dem Diktator Adolf Hitler mochten diese Farben nicht, weil sie ein klares Bekenntnis zur Freiheit waren. Aber nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Bundesrepublik Deutschland ganz selbstverständlich wieder Schwarz-Rot-Gold gewählt. In Artikel 22 im Grundgesetz heißt es: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold". So machen auch heute noch die Farben Schwarz-Rot-Gold deutlich, dass Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Demokratie die Grundpfeiler des Staates sind.

Frontansicht des Reichstagsgebäudes in Berlin, Arbeitsstätte des Deutschen Bundestages. Foto vom 22. Januar 2016.

Schwarz-rot-goldene Bundesflaggen wehen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin. In diesem Gebäude arbeitet der Deutsche Bundestag.



Übrigens: Auch die DDR hatte diese Farben für ihre nationale Flagge gewählt, allerdings in der Mitte durch einen Ährenkranz mit Hammer und Zirkel ergänzt.

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